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W1-Juniorprofessur für Pflegewissenschaft

Universität Trier UTR allgemein
CompanyUniversität Trier UTR allgemein
CategoryHealthcare
LocationTrier
RemoteOn-site (inferred)
EmploymentNot stated
LevelEntry
SalaryNot stated by the employer
Posted5 Aug 2026
Last verified9 Aug 2026
SourcePublic employment agency (arbeitsagentur)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
Die Universität Trier betreibt gesellschaftlich relevante Forschung und Lehre am Puls der Zeit: mit einem starken Fokus auf Digitalisierung, Interdisziplinarität und Diversität. Der Mensch und seine Beziehung zu Gesellschaft, Recht, Wirtschaft und Umwelt stehen dabei im Mittelpunkt. Mit über 10.000 Studierenden und rund 2.000 Beschäftigten gehört die Universität Trier zu den größten Arbeitgebern in der europäischen Grenzregion Trier. Kurze Wege auf einem grünen Campus, ein lebendiges akademisches Leben und eine aufgeschlossene Arbeitskultur bieten viele Möglichkeiten, Dinge zu bewegen. Im Fachbereich I der Universität Trier ist im Fach Pflegewissenschaft zum 01.10.2027 im Beamtenverhältnis auf Zeit folgende Stelle zu besetzen: W1-Juniorprofessur für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Klinische Pflege mit Tenure Track nach W 2 (LBesG) (m/w/d) Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vor, kann ggf. eine Anstellung im Angestelltenverhältnis erfolgen. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber vertritt das in der Widmung genannte Gebiet in Forschung und Lehre. Diese Juniorprofessur richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft. Die Juniorprofessur vertritt die Pflegewissenschaft mit einem besonderen Fokus auf die Klinische Pflege in Forschung und Lehre. Der Schwerpunkt umfasst alle relevanten Versorgungssettings (akutstationäre Versorgung, Rehabilitation, Langzeitversorgung) und ist in die profilbildenden Schwerpunkte der Universität Trier im Themenfeld Gesundheit eingebettet. Aufgabe der Juniorprofessur ist die wissenschaftliche Weiterentwicklung der heilkundlichen Aufgaben gemäß § 33 PflAPrV i. V. m. § 37 PflBG (Pflege von Menschen mit Demenz, chronischen Wunden und diabetischer Stoffwechsellage) sowie entsprechende Forschungsleistungen und Publikationen in einem oder mehreren dieser Bereiche. Die Bereitschaft, diese Themenfelder dauerhaft in Forschung, Lehre und Prüfung zu vertreten, wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ist ein besonderes Engagement in der Zusammenarbeit mit den Praxispartnern der hochschulischen Pflegeausbildung sowie in der Gestaltung, Durchführung und Weiterentwicklung der staatlichen Prüfungen im primärqualifizierenden Studiengang Klinische Pflege erforderlich. Darüber hinaus wird die aktive Mitwirkung an der konzeptionellen Weiterentwicklung pflegebezogener Bachelor- und Masterstudiengänge erwartet. Erwartet wird, dass Bewerberinnen und Bewerber durch ihre Dissertation sowie erste wissenschaftliche Publikationen in hochrangigen Fachzeitschriften bzw. Verlagen ein hervorragendes wissenschaftliches Potenzial nachweisen. Erwartet wird weiterhin die Fähigkeit zur Entwicklung eines eigenständigen, forschungsgeleiteten Profils zu evidenzbasierter Versorgung, Kompetenzentwicklung und / oder interprofessioneller Zusammenarbeit mit Anschlussfähigkeit an die universitätsweite Profilbildung, insbesondere in den Querschnittsdimensionen Resilienz und Transformation der pflegerischen Versorgung durch Akademisierung und Pflegeforschung. Wünschenswert sind darüber hinaus Lehr- und Prüfungserfahrungen gemäß PflBG/PflAPrV, praktische Erfahrungen in der Versorgung in mindestens einem der genannten Bereiche sowie ausgezeichnete Kenntnisse der akademischen Pflegeausbildung in Deutschland. Kenntnisse zur erweiterten Pflegepraxis im internationalen Kontext sowie Erfahrungen in interprofessionellen oder transferorientierten Forschungs- und Lehrprojekten sind von Vorteil. Die dienstlichen Aufgaben ergeben sich aus § 48 HochSchG. Neben den Einstellungsvoraussetzungen nach § 54 HochSchG für diese Stelle ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1, § 58 Abs. 1, 2 oder § 64 Pflegeberufegesetz erforderlich. Vorausgesetzt werden u.a. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in einem pflegewissenschaftlichen Studiengang (Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik o. ä.) sowie eine qualifizierte Promotion in diesem Feld. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet. Gemäß §§ 54, 55 HochSchG werden Juniorprofessuren grundsätzlich für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Es findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand in Lehre und Forschung oder Kunst frühestens nach dem dritten und spätestens vor Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres statt. Im Anschluss an den Zeitraum der Juniorprofessur ist eine dauerhafte Übertragung der o.a. Professur (Bes. Gr. W 2 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 6 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Mitarbeiterinnen zu erhöhen und fordert Frauen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen). Wir bitten, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis mit Kennzeichnung von Veröffentlichungen mit Peer-Review, Aufstellung der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluation, Forschungs- und Lehrkonzept) in digitaler Form in einer einzigen pdf-Datei an den Dekan des Fachbereichs I, Prof. Dr. Andreas Schröer ([email protected]), einzureichen. Näheres zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen für Bewerbungsverfahren nach Artikel 13 DSGVO auf unserer Homepage. Bewerbungen sind in einer einzigen pdf-Datei bis zum 01.09.2026 erwünscht an: Universität Trier, Dekan des Fachbereichs I z. H. Univ.-Prof. Dr. Andreas Schröer 54286 Trier [email protected] Kontakt bei Rückfragen Univ.-Prof. Dr. Anne-Kathrin Cassier-Woidasky Tel. +49 651 201-4336 Mail: [email protected] www.uni-trier.de