Teamleiter Vermögensmanagement Marktgebiet Dienstsitz in Dortmund oder Frankfurt (m/w/d)
apobank
| Company | apobank |
| Category | Finance |
| Location | Frankfurt |
| Remote | On-site (inferred) |
| Employment | Not stated |
| Level | Manager |
| Salary | Not stated by the employer |
| Posted | 13 Aug 2026 |
| Last verified | 13 Aug 2026 |
| Source | Employer ATS (workday) |
Description
Aufgaben:
• Du verantwortest die vertriebliche und regulatorische Weiterentwicklung des Wertpapiergeschäfts in den zugeordneten Marktgebieten und übernimmst dort die fachliche Leitung der Spezialistinnen und Spezialisten Portfoliomanagement.
• In einem Kapazitätsanteil von rund 25 % übernimmst du die Betreuung eigener Top-Kundinnen und -Kunden.
• Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Beratungsgeschäfts bei den Spezialistinnen und Spezialisten Portfoliomanagement wird von dir aktiv vorangetrieben; die strategische Ausrichtung gestaltest du mit.
• Du coachst die Teams in den Marktgebieten fachlich wie vertrieblich - auch direkt vor Ort - und fungierst als Impulsgeberin/ Impulsgeber für moderne Anlagestrategien.
• Du bist erste Ansprechpartnerin/ erster Ansprechpartner für Wertpapierthemen und stimmst dich in deinen Aufgaben mit dem Leiter Vermögensmanagement deiner Region ab.
• Du vertrittst den Leiter Vermögensmanagement bei Abwesenheit.
• Darüber hinaus förderst du die Kundenzufriedenheit und nimmst aktiv an Führungskräfte-Tagungen teil.
Profil:
• Neben einer Ausbildung zum Bankkaufmann/ -kauffrau hast du dich ggf. als Bankbetriebswirt/ -in weiterqualifiziert oder ein bankbezogenes Studium absolviert.
• Darüber hinaus verfügst du über mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung vermögender Kundinnen und Kunden mit Schwerpunkt im Wertpapierbereich und bringst idealerweise Führungserfahrung mit.
• Du hast Interesse am Gesundheitswesen und überzeugst durch dein souveränes und kompetentes Auftreten, gutes Verhandlungsgeschick und ein hohes Maß an Verkaufs- und Abschlussorientierung.
• Du verfügst über die erforderliche Sachkunde nach § 1 WpHGMaAnzV.