Sachbearbeitung Unterhaltsbeistand/Urkundsperson (m/w/d)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
| Company | Landkreis Anhalt-Bitterfeld |
| Category | Uncategorised |
| Location | Köthen |
| Remote | On-site (inferred) |
| Employment | Not stated |
| Level | Not stated |
| Salary | EUR 45k–63k |
| Posted | 14 Aug 2026 |
| Last verified | 14 Aug 2026 |
| Source | Public employment agency (arbeitsagentur) |
Description
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes
Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und
dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In
die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die
Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener
Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die
Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung.
Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es
lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder
mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in
der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und
Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds.
Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und
Familie schnellstmöglich die Stelle
Sachbearbeitung Unterhaltsbeistand/Urkundsperson (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit in Köthen
(Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte
Unterhaltsberatung
• Beratung und Unterstützung von Müttern oder Vätern bei der Geltendmachung
von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gem. § 18 Abs. 1 SGB VIII
• Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gem. § 18 SGB VIII
• Beratung über die Beantragung einer Beistandschaft sowie deren Rechtsfolgen
Beistandschaften
• weisungsfreie und eigenverantwortliche Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen
• selbständige Erarbeitung von Klageschriften, Stellungnahmen zu
Klageerwiderungen der Gegenseite, Vertretung der Klage beim zuständigen
Amtsgericht durch die Teilnahme an Terminen, Entscheidungsfindung während der
Verhandlung über zu stellende Anträge unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen Regelungen, wie insbesondere des BGB, der ZPO und des FamFG
• Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Unterhaltsberechtigten,
z.B. durch die eigenverantwortliche Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
zur Beitreibung des Unterhalts
• Ermittlung des Mehr- bzw. Sonderbedarfs
• Berechnung des Betreuungsunterhaltes gem. § 1615l BGB
• selbständige Verwaltung von Personenkonten durch Annahme, Kontrolle und
Weiterleitung der beigetriebenen Unterhaltsgelder
Beurkundungen
• weisungsfreie Urkundstätigkeit
• Beurkundungen nach § 59 SGB VIII (insbesondere Vaterschaftsanerkennungen,
Zustimmungserklärungen, Verpflichtungserklärungen zum Unterhalt,
Sorgeerklärungen)
• Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB
VIII
• Führen des Sorgeregisters nach § 58 SGB VIII
• Pflege der Register (Sorge-, Vaterschafts- und Unterhaltsregister)
• Titelumschreibungen für Jobcenter und Unterhaltsvorschusskassen und
sonstigen Behörden, auf die Unterhaltsansprüche von Gesetzes wegen übergehen
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr
Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.
Anforderungsprofil
• abgeschlossenes grundständiges Studium in den Fachrichtungen Öffentliche
Verwaltung, Sozialverwaltung, Sozialversicherung, Verwaltungsökonomie,
Verwaltungswissenschaften bzw. vergleichbar
oder:
• abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht
oder:
• Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B II (Verwaltungsfachwirt/-in)
wünschenswert:
• Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
• Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
• hohe Team- und Konfliktfähigkeit
• hohes Maß an Selbstständigkeit
• Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Entgeltgruppe
richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9c
TVöD.
Wir bieten Ihnen
• eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband
Sachsen- Anhalt (KVSA)
• ein betriebliches Gesundheitsmanagement
• flexible Arbeitszeitregelung
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres
Aufgabenbereiches
• eine umfassende Einarbeitung
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von
Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 21.08.2026 über unser Bewerberportal.
Dies finden Sie unter:
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.htmloder senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen im PDF-Format [email protected].
Hinweis:
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden
keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen,
werden nicht übernommen.
G r a b n e r
Landrat