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Rechtsanwaltsfachangestellte / RFA | RFW | w/m/d (Rechtsanwaltsfachangestellte/r)

CONVITY Ltd. & Co. KG
CompanyCONVITY Ltd. & Co. KG
CategoryLegal & Compliance
LocationDE
Remote
EmploymentFull-time
LevelNot stated
SalaryNot stated by the employer
Posted27 Jul 2026
Last verified11 Aug 2026
SourcePublic employment agency (eures)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
Ihnen bereitet es täglich Freude, sich in Ihrer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Insolvenzen und Sanierungen mitten im Geschehen zu befinden. Vielfältige Herausforderungen sorgen für Abwechslung und einen kurzweiligen Arbeitstag. Mit Sorgfalt und Zuverlässigkeit tragen Sie zu erfolgreich abgeschlossenen Verfahren bei. Sehen Sie sich hier?! Arbeitsumfang: Vollzeit IHRE wesentlichen Aufgaben - Sie kümmern sich um die laufende Korrespondenz und erstellen Schriftsätze nach Diktat. - Dazu kommt das Management von Wiedervorlagen und des Fristenkalenders sowie die Organisation und Koordination von Terminen. DAS bringen Sie mit - Die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte / RFA haben Sie abgeschlossen und verfügen vielleicht auch über die Fortbildung zur Rechtsfachwirtin / RFA (jeweils w/m/d). DAS wird unter anderem geboten - Ihr Arbeitsplatz befindet sich in einer modernen Kanzlei mit sechs Anwältinnen und Anwälten an mehreren Standorten. - Neben einem von Arbeitszeit und Qualifikation abhängigen Gehalt warten eine betriebliche Altersvorsorge, ein kostenloser Parkplatz etc. auf Sie. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (am Liebsten mit Lebenslauf und Zeugnissen), bevorzugt per E-Mail unter POST(at)CONVITY.DE, wobei wir alles selbstverständlich DSGVO-konform absolut vertraulich behandeln. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch (07 11 - 8 88 35 - 2 62). AUF IHRE QUALIFIZERTE BEWERBUNG ANTWORTEN WIR INNERHALB VON 1 BIS 2 TAGEN! Diese Stelle bieten wir als bekannte, spezialisierte Personalberatung im Auftrag der Kanzlei an. Die Einstellung erfolgt dort unbefristet (keine Zeitarbeit)! Kosten entstehen Ihnen als Arbeitnehmer/in nicht.