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Physiotherapeut/-in (w/m/d)

Krankenhaus Nettetal
CompanyKrankenhaus Nettetal
CategoryHealthcare
LocationNettetal
Remote
EmploymentNot stated
LevelNot stated
SalaryNot stated by the employer
First seen3 Aug 2026 (the employer did not state a posting date)
Last verified8 Aug 2026
SourceThe employer's own careers page (company_site)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
• Physiotherapeut/-in (w/m/d) Physiotherapeut/-in (w/m/d) Für unser Gesundheitszentrum NetteVital suchen wir ab sofort eine/n Physiotherapeuten/in (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit. Schwerpunkte unserer ambulanten Physiotherapie sind die Behandlung orthopädisch-chirurgischer und neurologischer Patienten. Die stationären Patienten des Städtischen Krankenhauses Nettetal werden ebenfalls durch uns behandelt. Viele unserer Patienten werden ergo-, physio- und sporttherapeutisch versorgt, so dass eine interdisziplinäre Arbeit erforderlich ist. Das bringen Sie mit • eine abgeschlossene Ausbildung • Kenntnisse in manueller Therapie, Bobath und/oder Lymphdrainage sind wünschenswert. • Teamfähigkeit und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sind weitere wichtige Voraussetzungen. Wir bieten Ihnen • ein tolles Team mit kollegialem Zusammenhalt • Interdisziplinäres Arbeiten im engen Austausch zwischen Ärzten, Sport- und Ergotherapie durch regelmäßige Teamgespräche und Visiten • eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD • Förderung von Fortbildungen • Abwechslungsreiches Arbeiten • zahlreiche zusätzliche Arbeitgeberleistungen Erfahren Sie mehr über die Arbeit bei NetteVital. Unser Leitsatz „Einfach gut aufgehoben fühlen“ gilt nicht nur für unsere Patienten, sondern auch für unsere Mitarbeiter. Ein respektvoller, offener und ehrlicher Umgang miteinander ist für uns wichtig. Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gern schriftlich, per Email oder über das Online-Formular. Für Fragen steht Ihnen unser Betriebsleiter von NetteVital Kolja Richter gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nach § 20a Infektionsschutzgesetz für eine Einstellung für Personen die nach 1970 geboren sind ein Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität unbedingt erforderlich ist.