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MT-R für Röntgenabteilung (w/m/d)

Krankenhaus Nettetal
CompanyKrankenhaus Nettetal
CategoryHealthcare
LocationNettetal
Remote
EmploymentNot stated
LevelNot stated
SalaryNot stated by the employer
First seen3 Aug 2026 (the employer did not state a posting date)
Last verified10 Aug 2026
SourceThe employer's own careers page (company_site)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
• MT-R für Röntgenabteilung (w/m/d) MT-R für Röntgenabteilung (w/m/d) Für unsere Röntgenabteilung suchen wir eine/n MT-R (Medizinische/n Technologin/Technologen in der Radiologie) (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit. Ihre Aufgaben • Erstellung konventioneller Röntgenaufnahmen • Durchführung von Computertomographien und Assistenz bei interventionellen Eingriffen • Einstellung und Bedienung der erforderlichen Anlagen und Apparate • Planung und Koordination der Untersuchungsabläufe • Kodierung und Patientenverwaltung im RIS und PACS • Teilnahme an zusätzlich vergüteten Bereitschafts- und Wochenenddiensten Das bringen Sie mit • abgeschlossene Ausbildung als MT-R/MTA-R mit aktueller Fachkunde im Strahlenschutz • Erste Berufserfahrungen wären wünschenswert, aber auch Berufsanfänger/innen sind bei uns herzlich willkommen. • Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und Teamgeist • freundliches Auftreten sowie einfühlsamer Umgang mit Patienten Wir bieten Ihnen • eine digitale Ausstattung und hochmoderne Medizingeräte und ein freundliches Arbeitsklima • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst • eine Jahressonderzahlung und zusätzliche Altersvorsorge Unser Leitsatz „Einfach gut aufgehoben fühlen“ gilt nicht nur für unsere Patienten, sondern auch für unsere Mitarbeiter. Ein respektvoller, offener und ehrlicher Umgang miteinander ist für uns wichtig. Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, gern auch über unser Online-Formular. Für Fragen steht Ihnen unser Leiter der Röntgenabteilung Thomas Konsek unter Tel. 02153 125 9155 gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nach § 20a Infektionsschutzgesetz für eine Einstellung für Personen die nach 1970 geboren sind ein Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität unbedingt erforderlich ist.