Job Opportunities API

The Public Ledger of Openings

← Back to the ledger

Mechatroniker für Kältetechnik / Kälteanlagenbauer

OPPM Office Professional Personalmanagement GmbH
CompanyOPPM Office Professional Personalmanagement GmbH
CategoryUncategorised
LocationKulmbach
RemoteOn-site (inferred)
EmploymentNot stated
LevelNot stated
SalaryNot stated by the employer
Posted14 Aug 2026
Last verified14 Aug 2026
SourcePublic employment agency (arbeitsagentur)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
Aufgaben: • Durchführung von Wartungs-, Installations- und Montagearbeiten an kälte- und klimatechnischen Anlagen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik • Analyse und Diagnose technischer Störungen sowie eigenständige Durchführung von Fehlerbehebungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Fachgerechte Inbetriebnahme sowie Optimierung von Split- und Kaltwasseranlagen zur Sicherstellung eines zuverlässigen und energieeffizienten Anlagenbetriebs Vorausgesetzte Kenntnisse: • abgeschlossene Berufsausbildung und ggfs. mehrjährige Berufserfahrung als Mechatroniker für Kältetechnik • Techniker oder Meister wünschenswert jedoch nicht zwingend erforderlich • fundiertes Fachwissen und Anlagenverständnis im Kälteanlagenbau, Grundkenntnisse in der Regelungstechnik sowie Erfahrung mit Komponenten verschiedener Hersteller • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit • sicheres, gepflegtes und freundliches Auftreten • ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein • kundenorientiertes Handeln • Führerschein Klasse B wird vorausgesetzt Wir bieten: • Einen krisensicheren und unbefristeten Arbeitsvertrag • Sicherheit eines Tarifvertrages • Exclusive Rabatte auf Events, Veranstaltungen, Shopping • Vermögenswirksame Leistungen • Fahrtgelderstattung nach Vereinbarung • Bis zu 30 Tage Erholungsurlaub • Abschlags- und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Kurze Kommunikationswege • Die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge • Pünktliche und zuverlässige Gehaltszahlung