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Kita Helfer*in

AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
CompanyAWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
CategoryEducation
LocationRheda-Wiedenbrück
RemoteOn-site (inferred)
EmploymentNot stated
LevelEntry
SalaryNot stated by the employer
Posted11 Aug 2026
Last verified12 Aug 2026
SourcePublic employment agency (arbeitsagentur)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
In unserer Einrichtung Kindertagesstätte/Familienzentrum "Am Faulbusch" in Rheda-Wiedenbrück ist zum 01.09.2026 folgende Stelle neu zu besetzen: Kita-Helfer*in (m/w/d) Die Stelle umfasst 14 Wochenstunden und ist befristet bis zum 31.07.2027 (Befristungsgrund: Projekt Landesprogramm Kita-Helfer*innen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2. Unter Anleitung übernehmen Sie Aufgaben zur Unterstützung im Alltag der Tageseinrichtung für Kinder. Dazu zählen: Unterstützung bei der Einhaltung des Infektionsschutzes in den Gruppen Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a. Einfache unterstützende Tätigkeiten im pädagogischen Alltag unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft (z.B. Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen) Materialbeschaffung Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte Verantwortungsübernahme für die aufgetragenen Aufgaben Engagement und Leistungsbereitschaft Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.08.2026.  Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen<