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Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in

AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
CompanyAWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
CategoryHealthcare
LocationRietberg
RemoteOn-site (inferred)
EmploymentNot stated
LevelNot stated
SalaryNot stated by the employer
Posted30 Jul 2026
Last verified11 Aug 2026
SourcePublic employment agency (arbeitsagentur)
Applications are handled by the employer, not by us.Apply on the employer's site →
Description
Für unsere Einrichtung Kita/Familienzentrum "Stennerland" in Rietberg suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine*n: Kinderpfleger*in oder Sozialassistent*in als Ergänzungskraft (m/w/d) Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist befristet bis zum 31.07.2027  (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S3. Unterstützung der sozialpäd. Fachkräfte und Mitwirkung bei der pädagogischen Arbeit entsprechend dem Leitbild, der fachlichen Standards und den weiteren Vorgaben zur Qualitätssicherung in Tageseinrichtungen für Kinder der AWO Versorgung, Begleitung und Förderung von Kindern Mitgestaltung des Gruppenalltags und der gruppenübergreifenden Arbeit Abgeschlossene Ausbildung Kinderpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in, Sozialassistent*in mit 2-jähriger Ausbildung oder vergleichbar Erfahrung und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern Aufgeschlossene und teamorientierte Persönlichkeit Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 13.08.2026.  Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen