Helfer – Hotel (m/w/d) 438/26
U.S. Air Force - Personalbüro Flugplatz Ramstein
| Company | U.S. Air Force - Personalbüro Flugplatz Ramstein |
| Category | Hospitality |
| Location | Ramstein-Miesenbach |
| Remote | On-site (inferred) |
| Employment | Not stated |
| Level | Not stated |
| Salary | Not stated by the employer |
| Posted | 10 Aug 2026 |
| Last verified | 10 Aug 2026 |
| Source | Public employment agency (arbeitsagentur) |
Description
Vollzeit (39 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: H-1\*
Non-Appropriated Fund Position (NAF)\\
Befristet für 1 Jahr nach TzBfG\\\*
Dienststelle: 786 Force Support Squadron
Ihre Aufgaben:
• Putzen und Aufräumen der Zimmer
• Betten machen und Bettwäschewechsel
• Putzen des Bades, Handtuchwechsel, Nachfüllen von Toilettenartikeln
• Allgemeine Reinigungsarbeiten in öffentlichen Bereichen wie Treppen und Fluren
Ihr Profil:
• Selbständige, ordentliche und saubere Arbeitsweise
• Bereitschaft zu regelmäßigem Heben und Tragen von von Gewichten bis zu 10 Kg
• Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (Wechselschicht, Wochenend- und Feiertagsarbeit)
• Eine hohe Kunden- und Serviceorientierung
• Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Ihre Benefits:
• Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
• Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
• Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
• Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage\\\\
\Die Stelle ist als H-1 (2.444,82 €) eingestuft
\\Für amerikanische und nicht-amerikanische Bewerber (m/w/d). Ortsansässige US-Staatsbürger können nur für NAF-Stellen berücksichtigt werden.
\\\*Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) untersagt die Wiedereinstellung ehemaliger Beschäftigter oder die Umsetzung derzeit Beschäftigter in befristete Stellen ohne sachlichen Grund
\\\\*Je Dienststelle kann diese Regelung variieren